BULLETIN NR. 0328-
12.05.2009
Omnibus fidelibus, denique, partialis conceditur Indulgentia, quoties ad sacerdotum conservationem in punritate et sanctitate vitae impetrandam, quinquies Pater, Ave et Gloria in honorem Sacr.mi Cordis Iesu devote recitaverint vel aliam ad hoc approbatam precem.
Praesenti durante Anno Sacerdotali valituro. Quibuscumque in contrarium facientibus non obstantibus.
Datum Romae, ex aedibus Paenitentiariae Apostolicae, die XXV mensis Aprilis, in festo S. Marci, Ev., anno Dominicae Incarnationis MMIX.
Iacobus Franciscus S. R .E. Card. Stafford
Paenitentiarius Maior
X Ioannes Franciscus Girotti, O. F. M. Conv.
Ep. Tit. Metensis, Regens
[00785-07.01] [Originaltext:
Latein]
• ÜBERSETZUNG
IN DEUTSCHER SPRACHE
URBIS ET ORBIS DEKRET
Für besondere Frömmigkeitsübungen werden während des zu
Ehren des heiligen Johannes Maria Vianney angesetzten Priesterjahres heilige
Ablässe gewährt.
Der 150. Jahrestag, an dem des frommen Heimgangs des heiligen Pfarrers von
Ars, Johannes Maria Vianney, in die himmlische Heimat gedacht wird, steht
unmittelbar bevor. Er war hier auf Erden ein wunderbares Musterbeispiel eines echten
Hirten, der im Dienst der Herde Christi steht.
Aufgrund der Leuchtkraft seines Beispiels, das Gläubige
und vor allem Priester zur Nachahmung seiner Tugenden anspornt, hat Papst Benedikt XVI. bestimmt, dass aus diesem Anlass vom 19. Juni 2009 bis 19. Juni 2010 in der ganzen Kirche
ein besonderes Priesterjahr gefeiert werden solle, während dessen die Priester eingeladen
sind, sich durch fromme Betrachtungen, Exerzitien und andere geeignete Werke in
ihrer Treue zu Christus immer mehr zu festigen.
Diese heilige Zeit wird mit dem Herz-Jesu-Fest beginnen,
dem Tag der Heiligung der Priester, an dem der Papst in Anwesenheit der vom Bischof
von Belley-Ars nach Rom gebrachten Reliquien des heiligen Johannes Maria
Vianney einen Vespergottesdienst feiern wird. Ebenso wird der Heilige Vater das
Priesterjahr auf dem Petersplatz in Gegenwart von Priestern aus aller Welt, die
ihre Treue zu Christus und das Band der Brüderlichkeit erneuern werden, feierlich
schließen.
Durch Gebet und gute Werke mögen die Priester sich darum
bemühen, von Christus, dem Ewigen Hohenpriester, die Gnade zu erlangen, in
Glaube, Hoffnung und Liebe und allen anderen Tugenden zu wachsen. Mögen sie durch
ihre Lebensführung, aber auch durch ihr äußeres Erscheinungsbild zeigen, dass sie
sich ganz dem geistlichen Wohl des Gottesvolkes geweiht haben; dies entspricht
dem, was der Kirche vor allem anderen stets am Herzen lag.
Um das erwünschte Ziel noch wirksamer zu erreichen, ist die
für das ganze Priesterjahr vorgesehen Gewährung heiliger Ablässe eine große Hilfe,
was die Apostolische Pönitentiarie mit diesem in Übereinstimmung mit dem Willen
unseres hochgeschätzten Papstes erlassenen Dekret gern tut:
BULLETIN NR. 0328-12.05.2009
A.- Den ehrlich bußfertigen Priestern,
die an jedwedem beliebigen Tag andächtig zumindest die morgendliche Laudes oder
die Vesper vor dem öffentlich ausgesetzten Allerheiligsten oder vor dem Tabernakel
beten, und die sich nach dem Beispiel des heiligen Johannes Maria Vianney mit bereitwilliger
und großherziger Hingabe die Sakramente spenden, insbesondere das Bußsakrament,
wird gnädig ein Vollkommener Ablass gewährt,
den sie auch verstorbenen Mitbrüdern zuwenden können, sofern sie entsprechend den
geltenden Bedingungen die Beichte ablegen, die Eucharistie empfangen und in der
Meinung des Papstes beten.
Den Priestern wird ebenso jedes Mal ein Teilablass gewährt, der auch verstorbenen
Mitbrüdern zugewandt werden kann, wenn sie zur eigenen Heiligung ehrfürchtig
kirchlich approbierte Gebete beten und ihre Amtspflichten treu erfüllen.
B.- Allen ehrlich
bußfertigen Gläubigen, die in einer Kirche oder Kapelle andächtig an der
Messfeier teilnehmen und für die Priester der Kirche zu Jesus Christus, dem Ewigen
Hohenpriester beten sowie an diesem Tag ein gutes Werk vollbringen, damit Er
sie heilige und nach seinem Herzen forme, wird der Vollkommene Ablass gewährt, vorausgesetzt, sie haben ihre Sünden im
Bußsakrament bekannt und Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters verrichtet.
Dies gilt besonders: an den Tagen der Eröffnung und des Abschlusses des
Priesterjahres, am 150. Jahrestag des frommen Heimgangs des heiligen Johannes
Maria Vianney (4. August), am ersten Donnerstag des Monats oder jedem anderen
Tag, der von den Ortsordinarien zum Nutzen der Gläubigen festgesetzt wurde.
Es ist sehr angebracht, dass die Priester, denen in den
Kathedralen und den Pfarrkirchen die Seelsorge anvertraut ist, diese Frömmigkeitsübungen
öffentlich leiten, die heilige Messe feiern und den Gläubigen die Beichte abnehmen.
Den alten Menschen, den Kranken und all jenen, die aus gerechtfertigtem
Grund ihr Haus nicht verlassen können, wird, sofern sie sich innerlich von
jeder Sünde lossagen und die Absicht haben, den gewohnten drei Bedingungen so bald
wie möglich genüge zu leisten, sei es zuhause oder wo auch immer sie aufgehalten
wurden, gleichfalls der Vollkommene
Ablass erteilt, wenn sie an den oben genannten Tagen Gebete für die Heiligung
der Priester verrichten und Gott vertrauensvoll durch Maria, die Königin der
Apostel, die Krankheiten und Unannehmlichkeiten ihres Lebens aufopfern.
Schließlich wird allen Gläubigen ein Teilablass immer dann gewährt, wenn sie andächtig fünf Vater Unser, Gegrüßt seist du Maria und Ehre sei dem Vater oder ein anderes kirchlich
approbiertes Gebet zu Ehren des Heiligsten Herzens Jesu beten, und dies für die
Beharrlichkeit der Priester im Leben der Reinheit und Heiligkeit aufopfern.
Das vorliegende Dekret ist
während des gesamten Priesterjahres gültig; sofern keine gegenteilige
Bestimmung dem entgegensteht.
Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie,
am 25. April, dem Fest des hl. Evangelisten Markus, im Jahr der Menschwerdung
des Herrn 2009.
James
Francis Kard. Stafford Großpönitentiar
X Gianfranco Girotti, O. F. M. Conv. Titularbischof von Meta, Regens